Vegesacker Frühjahrsmarkt
Was ist der Vegesacker Frühjahrsmarkt und wer darf mit einem Geschäft teilnehmen?
Der Vegesacker Frühjahrsmarkt ist ein „Volksfest“ (nach § 60 b der Gewerbeordnung). Deswegen darf jeder Bewerber erst einmal am Fest teilnehmen; der Veranstalter kann aber aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Bewerber von der Teilnahme ausschließen.
Für den Vegesacker Frühjahrsmarkt gehen in jedem Jahr über 100 Bewerbungen ein, von denen aufgrund des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Platzes höchstens 50 berücksichtigt werden können. Dazu werden qualitativ möglichst hochwertige Geschäfte aus den üblicherweise auf Volksfesten vertretenen Branchen in einem Verhältnis ausgewählt, das den Charakter des Vegesacker Frühjahrsmarktes seit Jahren prägt und den Erwartungen des Publikums entspricht (und bisher auch entsprochen hat).
Die Bewerbung ist zu richten an die
VBS GmbH
Überseetor 20
28217 Bremen
Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 31. Dezember.
Folgende Unterlagen sind einer Bewerbung beizufügen:
Name und Adresse, Telefonnummer sowie ggf. Internetadresse/E-Mail-Adresse
Art des Geschäftes
Maße des Geschäftes (H x B x T) (einschl. Stützen usw.)
Foto des Geschäftes (Tag und/oder Nacht)
genaues Warenangebot
Anschlusswerte für Licht- und Kraftstrom
Zubehör (Wohnwagen, Versorgungsfahrzeuge einschließlich deren Abmessungen)
bei Fahrgeschäften: Konstruktionsplan
Kopie der Schausteller-Haftpflichtversicherung
Kopie der Reisegewerbekarte
Die Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Platzes.